Definitionsmacht
“Aber ich meinte das doch gar nicht rassistisch“ ist eine von weißen Personen oft angebrachte Rechtfertigung, wenn sie einen verletzenden Begriff gebraucht oder sich rassistisch verhalten haben. Die individuelle Intention kann aber den rassistischen Gehalt und die Auswirkungen eines Wortes nicht verändern.
Alle Mitglieder der dominanten weißen Gruppe sind Teil rassistischer Unterdrückung und Ausbeutung, indem sie davon profitieren. Individuelle Handlungen entfalten ihre Wirkung immer innerhalb dieser und anderer Machtverhältnisse. Deshalb ist es eine Illusion zu glauben, die eigenen Intentionen könnten die rassistische Bedeutung eines Wortes verändern bzw. auslöschen. Zu glauben die Kontrolle über Bedeutung zu haben ist eine erlernte weiße Verhaltensweise, die u.a. weiße Dominanz reproduziert.
Es ist deshalb notwendig die rassistischen Auswirkungen von Handlungen zu reflektieren, statt sich zu entschuldigen mit dem Verweis auf eine Gewohnheit oder die eigene subjektive weiße Perspektive.
Eine weiße Person kann durch Rassismus nicht in ihrem Subjektstatus angegriffen werden. Sie ist demnach auch nicht fähig oder berechtigt zu entscheiden, ob etwas nicht rassistisch sei.
Weißer rassistischer Sprachgebrauch hat immer Auswirkungen durch die hegemoniale weiße Position der Sprecher_Innen. Aus dieser weißen Position heraus ist die Umdeutung rassistischer Rede nicht möglich [Sprache und Gewalt, Gegenstrategien]. Sie kann nicht als eine Form des Widerstandes oder als eine so genannte antirassistische Handlung betrachtet werden. Vielmehr ist es notwendig und wichtig, sich kritisch mit Weißsein und der damit verbundenen Definitionsmacht auseinanderzusetzen. Diese Macht konkret aufzugeben bzw. zu brechen, muss also beinhalten, rassistische Begriffe aktiv abzulehnen und nicht sie weiterhin zu verwenden.
